Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Campvertrag / AGB

1.1 Zwischen dem Hundehalter des ins Camp gegebenen Hundes und dem Inhaber des Camp „Küstenköter“ wird ein Campvertrag abgeschlossen. Der Inhaber des Camps „Küstenköter“ weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Campvertrages sind. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in das Camp „Küstenköter“ gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Camps „Küstenköter“ Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit dem Camp „Küstenköter“ einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.2 Das Camp „Küstenköter“ gewährleistet jedem ins Camp gegebenen Hundes während der vereinbarten Unterbringungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen, Kontakt zu Artgenossen zu haben, dem Hund stets frisches Wasser und seine Futterration zu geben.

1.3 Der Hundehalter wird durch das Camp „Küstenköter“ unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche, oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass dem Camp „Küstenköter“ der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass das Camp den Hundehalter auch tatsächlich jederzeit nachrichtlich erreichen kann.

1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in dem Camp durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch des Camp „Küstenköter“ eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

1.5 Der Hundehalter wird vor der Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in das Camp gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen im Camp befindlichen Hunde bzw. auf die eventuellen Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

1.6 Der Hundehalter wird monatlich per E-Mail mit Erhalt der Rechnung über die Fortschritte , oder besondere Vorkommnisse informiert.

1.7 Das Camp hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 1.5 genannten Fälle erfasst.



2. Tierarztkosten / Gesundheit / intakte Hündinnen

2.1 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung, oder im Falle eines Unfalls / Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

2.2 Der Hundehalter versichert, dass sein ins Camp gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das Camp „Küstenköter“ berechtigt, vom Campvertrag zurückzutreten oder die Impfung auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Das Camp „Küstenköter“ übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache)

2.3 Der ins Camp gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Unterbringungsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund weiterhin im Camp verbleiben, oder in ein Tierheim gegeben. Das Tierheim wird vom Camp „Küstenköter“ ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

2.4 Dem Hundehalter ist bekannt, dass intakte Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine intakte Hündin ins Camp geben und dieses dem Camp „Küstenköter“ verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Unterbringungsdauer, erhöhter Arbeitsaufwand) keine Haftung übernommen, bzw. es entstehen erhöhte Kosten. Pauschale für den Mehraufwand einer läufigen Hündin beträgt EUR 400,00 (zzgl. MwSt.). pro Läufigkeit. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. Das Camp „Küstenköter“ behält sich vor, läufige Hündinnen sofort vom Hundehalter abholen zu lassen.

2.5 Der Verdacht auf eine Erkrankung des ins Camp zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Das Camp „Küstenköter“ übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

 

 

3. Camppreise / Öffnungszeiten

3.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, pro Nacht im Camp EURO 35,00 (zzgl. MwSt.) zu bezahlen.

3.2 Tierschutzvereine, bzw. Ämter, deren Hunde über einen längeren Zeitraum im Camp zum Training / Einschätzen untergebracht sind, erhalten monatlich eine Rechnung per E-Mail, die binnen 14 Tagen auf das unten angegebene Konto zu zahlen ist. Werden die Rechnungen nicht pünktlich bezahlt, behalten wir uns vor, Mahnungen zu schreiben, bishin zur Übergabe an ein Inkassoinstitut. Der Hund bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Camp, bei fortlaufenden Kosten.

3.3 Wird ein Jahreszwinger gebucht, beträgt die Gebühr hierfür EURO 30,00 (zzgl. MwSt.) pro Nacht. Der Betrag ist monatlich nach Erhalt einer Rechnung auf das angegebene Konto zu zahlen. Der Jahreszwinger verlängert sich automatisch um ein halbes Jahr, wenn der Zwinger nicht fristgerecht (einen Monat vor Ablauf) schriftlich gekündigt wird.

3.4 Abhol- und Bringzeiten werden im Vorfeld mit dem Camp „Küstenköter“ abgeklärt.

3.5 Der Hundehalter stimmt einer möglichen Preisanpassung zu, sollte diese aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen werden. Diese wird rechtzeitig bekannt gegeben.



4. Haftung

Das Camp „Küstenköter“ schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.