Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unterbringungsvertrag

1a. Zwischen dem Tierhalter gemäß §833 BGB des im Camp gegebenen Hundes und dem Inhaber vom Camp Küstenköter wird ein Vertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Vertrages. Jeder Tierhalter gemäß §833 BGB, der mit dem Camp Küstenköter einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1b. Camp Küstenköter gewährleistet jedem im Camp gegebenen Hund während der vereinbarten Unterbringungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen.

1c. Der Tierhalter gemäß §833 BGB wird durch das Camp Küstenköter unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Tierhalter gemäß §833 BGB ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Aufenthaltsort des Halters bekannt ist, so dass das Camp Küstenköter den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.

1d. Der Tierhalter gemäß §833 BGB wird über die Unterbringung und Haltung im Camp durch das Beratungsgespräch eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Tierhalter gemäß §833 BGB vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

1e. Der Tierhalter gemäß §833 BGB wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr ins Camp gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen im Camp befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

1f. Camp Küstenköter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 1e genannten Fälle erfasst.

2. Tierarztkosten

2a. Der Tierhalter gemäß §833 BGB erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Tierhalter gemäß §833 BGB übernommen.

2b. Der Verdacht auf eine Erkrankung des im Camp zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Tierhalter gemäß §833 BGB bekanntzugeben. Camp Küstenköter übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

3. Haftung

Camp Küstenköter schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.